Teichordnung
Das Angeln am Angelparadies Goslar ist nur mit einer gültigen Angelkarte erlaubt. Diese ist bis morgens 8:00 Uhr am Angelplatz zu bezahlen oder danach in der Hütte zu erwerben bis 12:00 Uhr. Ist die Hütte zwischen 8:00 und 11:00 Uhr nicht besetzt, darf geangelt werden, wobei die Angelkarte sofort nach Eintreffen des Personals in der Hütte bezahlt werden muss. Geangelt werden darf nur mit 2 Ruten. Fische dürfen nicht mit dem Kescher geangelt werden.
Das Angeln am Teich erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Angler haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch Personenschäden, die er selbst erleidet oder anderen zufügt. Jeder Angler ist zur Schonung und Sauberkeit des Geländes verpflichtet. Stark betrunkene Angler müssen das Gelände verlassen. Die Benutzung von lebenden Köderfischen ist verboten. Lebendhälterung verboten. Mäßige Fische sind durch Betäubung (starker Schlag auf den Kopf) und Blutentzug (Herzstich) zu töten. Fische dürfen nur von einem Fischereischeininhaber oder einer Person mit bestanderer Sportfischerprüfung getötet werden. Das Ausnehmen der Fische ist am Gewässer verboten. Die Landes- und Bundesfischereigesetze müssen eingehalten werden. Die Angelberechtigung ist dem Personal, Personen vom Ordnungsamt oder Fischereiamt nach Aufforderung zu zeigen. Jeder Fisch ist mit einem Kescher zu landen. Der Fisch ist erst zu betäuben und darf dann erst vom Haken gelöst werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal kann Tagesverbote aussprechen und handelt im Interesse des Betreibers.
Angeln im Winter: Der See wird so lange wie möglich beangelbar gehalten. Das Betreten der Eisfläche erfolgt nur auf eigene Gefahr.
Fotos und Filmaufnahmen, die wir von unseren Besuchern machen, dienen ausschließlich zu Werbezwecken für das Angelparadies Goslar und sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Angler, der der Veröffentlichung seiner Fotos gegenüber dem Angelparadies Goslar oder einem seinem Mitarbeiter nicht ausdrücklich widerspricht, ist mit deren Veröffentlichungen einverstanden.
Wer diese Regeln nicht akzeptiert und einhält darf das Gelände nicht betreten.
Die Angelplätze sind durch ein Schild mit einer Nummer in der Mitte gekennzeichnet. Der Angelplatz erstreckt sich bis jeweils 1,50 m rechts und links des Schildes. Angelplätze dürfen nicht freigehalten werden. Jeder Angler hat seinem Nachbarn die Landung eines großen Fisches zu ermöglichen, indem er seine Ruten einholt. Lärm und große Lichtquellen sind zu vermeiden. Baden und offenes Feuer sind verboten. Ein Grill mit Holzkohle & brennendem Holz ist nur auf dem vorgesehen Platz erlaubt. Das Anfüttern ist grundsätzlich nur mit Maden erlaubt – Mais, Forellenfutter, Steine etc. sind verboten. Futterkörbe sind grundsätzlich verboten.
Wer seinen Abfall, besonders Angelschnüre, am Gewässer liegen lässt, verliert sofort seine Angelberechtigung und bezahlt 20€ Reinigungsgebühr.
Nachtkarten, Nachmittagskarten, 24 Std und 48 Std Karten sind bis 12 Uhr in der Hütte zu erwerben. Nach 12 Uhr nur mit telefonischer Rücksprache. Wird jemand nachts ohne Karte erwischt, kostet die Karte 100€! Je Nachtkarte ist nur eine Begleitperson erlaubt. Das Gelände ist bis 6:00 Uhr zu räumen – Angeln rausnehmen reicht nicht. Der Platz muss frei sein. Ab 22:00 Uhr, gilt Nachtruhe auf der Anlage.
Tagesangler dürfen frühstens ab 6:00 Uhr auf das Gelände und Angeln. Wer vorher angelt zahlt 100€ wie vorher beschrieben.
Die Angelkarte (Erlaubnis) ist nicht übertragbar und gilt für 1 Person. Es Darf sich nur auf dem markiertem Gelände Aufenthalten werden. Gegen Verstoß wird die Anglererlaubnis entzogen und das Gelände muss verlassen werden.
Besucher dürfen sich von 22:00 – 9:00 Uhr nicht auf dem Gelände aufhalten. Karpfen ab 75cm (Laichkarpfen) müssen schonend zurückgesetzt werden. Der Abgebildeten hat das Recht seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Dies muss schriftlich per E-Mail: info@angelparadies-goslar.de erfolgen.